Batteriehinweis und Altgeräte

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten von unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Erwerb von Elektrogeräten der Geräteklassen 1, 2 und 4 die Möglichkeit besteht, ein gleichartiges Altgerät, dass im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue erworbene Gerät erfüllt, kostenfrei dem Recycling zuzuführen. Bildschirmgeräte, Wärmeübertrager sowie Großgeräte mit einer Kantenlänge > 50 cm werden auch bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Möglichkeit direkt im Bestellprozess eine Altegräteabholung zu veranlassen. Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.